Gönner

[125] Gönner, Nikolaus Thaddäus von, Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 18. Dez. 1764 in Bamberg, gest. 18. April 1827 in München, wurde 1789 ordentlicher Professor der Rechte in Bamberg, 1799 Professor des Staatsrechts an der Universität Ingolstadt, deren Verlegung nach Landshut (1800) er vornehmlich bewirkte. 1811 in die Gesetzgebungskommission nach München berufen, wurde er 1812 Direktor des Appellationsgerichts vom Isarkreis, 1813 geadelt, 1817 Geheimrat und Staatsrat, 1826 aber nach Verlegung der Universität Landshut nach München Honorarprofessor der Rechtsphilosophie. G. zählte zu den einflußreichsten Häuptern der philosophisch-juristischen Schule. Von seinen gesetzgeberischen Arbeiten nennen wir den »Entwurf eines Gesetzbuches über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen« (Erlang. 1815–17, 3 Bde.), das Hypothekengesetz mit »Kommentar« (Münch. 1823–24, 2 Bde.) und den neuen »Entwurf des Strafgesetzbuchs« (das. 1822); von seinen übrigen zahlreichen Schriften das »Handbuch des deutschen gemeinen Prozesses« (Erlang. 1801–03, 4 Bde.; 2. Aufl., das. 1804) und sein »Deutsches Staatsrecht« (das. 1804). Vgl. Koch, N. T. v. Gönners Staatslehre (Leipz. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 125.
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