Gebälk

[399] Gebälk (Balkenlage), die Gesamtheit einer Anzahl zur Herstellung einer wagerechten Überdeckung vereinigter Balken (s.d.). Man unterscheidet die eigentlichen Geschoßbalkenlagen von den Dach- und Kehlbalkenlagen, die den Dachstuhl aufnehmen, bez. in den Dachraum zu seiner Einteilung in mehrere Geschosse eingebaut werden. Zur Vervollständigung der Geschoßtrennung treten zur Balkenlage außer den Fußboden- und Deckenbildungen die Zwischendecken (Ausstakungen), und es entsteht die Decke (s.d.). Zur Herstellung von Öffnungen für Treppen, Schornsteine u. dgl. werden die Balkenlagen ausgewechselt; in ihrer Gesamtheit tragen sie wesentlich mit dazu bei, das Gebäude standfest zu machen. Werden die Abmessungen der mit G. zu überdeckenden Räume zu groß, so müssen die Balken auf Unterzüge gelagert werden, die ihrerseits wieder bei noch mehr wachsenden Spannweiten zu armieren oder durch Hänge- oder Sprengwerke zu unterstützen sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 399.
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