[51] Glück wird sowohl (im objektiven Sinn) als Bezeichnung einer Lebenslage wie (im subjektiven Sinn) als solche eines Gemütszustandes gebraucht. Im erstern Sinne bezeichnet es den Besitz eines an sich wünschenswerten Gutes (Gesundheit, Reichtum, vorteilhafte Lebensstellung), dessen Erlangung weder gewiß, noch auch nur (für den Betreffenden) besonders wahrscheinlich war; im letztern Sinne das aus jenem Besitz entspringende Lustgefühl, dann überhaupt den Zustand vollkommener innerer Befriedigung (Glückseligkeit, s. d). Mit Rücksicht auf die Unsicherheit jenes Besitzes wird das G. selbst veränderlich (launenhaft) genannt (»G. und Glas, wie leicht bricht das!« Uhlands »G. von Edenhall«). Güter, deren Besitz unsicher ist (sogen. äußere Güter, wie Gesundheit, Vermögen etc.), heißen vorzugsweise Glücksgüter; Spiele, in denen der Gewinst vom Zufall abhängt, Glücksspiele; derjenige, der G. hat (im Spiel, bei den Frauen etc.), besonders wenn es sich häufig wiederholt, heißt ein »Glückskind«, wenn er darauf ausgeht, ein »Glücksritter«. über die mythologische und poetische Personifikation des Glückes s. Fortuna.
Brockhaus-1809: Christoph von Gluck
DamenConvLex-1834: Gluck, Christoph, Ritter von
Kirchner-Michaelis-1907: Glück / Glückseligkeit
Meyers-1905: Glück [2] · Glück auf! · Gluck
Pagel-1901: Gluck, Themistokles
Pataky-1898: Glück, Walli · Glück, Elisabeth
Pierer-1857: Glück [1] · Glück [2] · Gluck · Glück auf!