Glück [1]

[420] Glück, 1) günstiger Erfolg, Zusammentreffen günstiger Umstände, die vom menschlichen Willen od. Einfluß unabhängig sind; 2) dauernde Wohlfahrt, u. das, wodurch dieselbe befördert wird; 3) gleichbedeutend mit Schicksal od. Verhängniß, bisweilen als selbständige Macht vorgestellt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 420.
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