[175] Gottesfriede (Pax s. Treuga Dei, Trewa Dei, franz. Trève de Dieu), im Mittelalter ein kirchliches Friedensgebot, wodurch das Fehderecht für bestimmte kirchlich geheiligte Tage und Zeiten und bezüglich gewisser Personen und Sachen beschränkt wurde. In Frankreich 1041 eingeführt, fand er von dort aus Eingang in Italien, Spanien, England und Deutschland (1081). Der G. erstreckte sich auf die Zeit vom Mittwoch Abend bis Montag Morgen, dann auf die Advent- und Fastenzeit; Geistliche, Mönche, Wallfahrer, Weiber, Kaufleute, Wanderer, Bauern, dann Kirchen, Klöster, Ackergerät und Ackervieh hatten stets Frieden. Bruch des Gottesfriedens zog nach dreimaliger Mahnung die Exkommunikation nach sich, ferner Geldstrafen bis zur Vermögenskonfiskation. Noch 1230 wurde der G. erneuert. Die Vorschriften des Gottesfriedens wurden von der Landfriedensgesetzgebung später aufgenommen (s. Fehde und Faustrecht). Vgl. Kluckhohn, Geschichte des Gottesfriedens (Leipz. 1857); Huberti, Gottesfrieden und Landfrieden (1. Teil, Ansb. 1892).