[160] Helvētische Konfessionen, zwei von den reformierten Kirchen der Schweiz 1536 und 1566 aufgestellte Glaubensbekenntnisse. In Erwartung des von Papst Paul III. behufs Schlichtung des kirchlichen Zwiespaltes in Aussicht gestellten Konzils verfaßten im Januar 1536 zu Basel Bullinger und Leo Judä von Zürich, Megander von Bern, Myconius und Grynäus von Basel, denen sich später auch Bueer und Capito von Straßburg anschlossen, ein ursprünglich lateinisches, später aber von Leo Judä ins Deutsche übersetztes Bekenntnis von 28 Artikeln, nach dem Ort seines Ursprunges das zweite Baseler, nach seiner Geltung aber die erste Helvetische Konfession genannt, das am 26. März 1536 von den Abgeordneten aller Schweizer Kirchen unterzeichnet wurde. Die sogen. zweite Helvetische Konfession verfaßte Bullinger 1564 und übersandte sie 1566 auf Ansuchen dem Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz, der auf dem Reichstag von Augsburg 1566 wegen seiner Hinneigung zur reformierten Abendmahlslehre angefochten worden war und die gegen die reformierte Kirche verbreiteten Verleumdungen in der Öffentlichkeit widerlegt zu sehen wünschte. Die vom Kurfürsten der Konfession gezollte Anerkennung hatte zur Folge, daß nach und nach die Schweizer Kirchen, am spätesten Basel (1646), das neue Bekenntnis annahmen, das auch in den reformierten Kirchen der übrigen Länder die allgemeinste Anerkennung fand; die schottische Kirche erklärte ihre Übereinstimmung 1566 und 1584, die französische 1571 zu La Rochelle, die polnische 1571 und 1578, die ungarische 1567 auf der Synode zu Debreczin. Die Texte am besten bei E. F. Karl Müller, Die Bekenntnisschriften der reformierten Kirche (Leipz. 1903). Vgl. Witz, Die zweite Helvetische Konfession, übersetzt (Klagenf. 1881).