Inquisitōri di Stato

[856] Inquisitōri di Stato (Staatsinquisitoren) hieß in Venedig ein Kollegium von drei Richtern, die der Rat der Zehn (s. d.) 1539 zunächst unter dem Namen Inquisitori dei Dieci niedergesetzt hatte, um die Untersuchung zu führen in den Kriminalfällen wegen Verrats von Staatsgeheimnissen an auswärtige Staaten seitens bestochener Bürger der Republik. Ursprünglich behielten sich die Zehn das Urteil auf solche Untersuchungen selbst vor. Allmählich aber erhielt das Kollegium der Drei Strafgewalt, und ihre Befugnisse erweiterten sich dahin, daß sie die Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Staat überhaupt zu überwachen hatten. Jetzt erst, und zwar von 1596 an, hießen sie I. d. S. Irrtümlich ist die Verwechselung des Rates der Zehn selbst mit den Staatsinquisitoren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 856.
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