Kargo

[624] Kargo (engl. cargo, span. carga, ital. carico, carco), Last, Ladung, vorzüglich Schiffsladung, die Gesamtheit der auf einem Schiffe geladenen Güter, auch das Verzeichnis derselben mit Angabe der Absender, Empfänger etc. und dann gleichbedeutend mit Manifest (s. d.). Kargador (Kargadeur) oder Superkargo heißt derjenige Bevollmächtigte, der eine Schiffsladung im Auftrag ihrer Absender und Eigentümer nach den Absatzhäfen begleitet, um sie hier zu verkaufen, auch wohl für den Erlös eine Rückfracht einzukaufen. Ist die Ladung sehr groß oder wertvoll, so wird zuweilen dem Kargador noch ein Unterkargador beigegeben. Der Kargador, gewöhnlich ein Gehilfe des unternehmenden Handelshauses, erhält entweder festen Gehalt oder Provision (s. d.) oder Tantieme (einen verhältnismäßigen Teil des Reingewinnes). Besonders wichtig ist die Stellung der Kargadoren, die im Auftrag großer Handelsgesellschaften operieren und auf einzelnen überseeischen Plätzen förmlich ansässig sind, so daß sie dann die Reisen selbst nicht mitzumachen brauchen. Nach dem Handelsgesetzbuch § 821 fällt der Schade, der durch das Verschulden des Kargadeurs (in dieser seiner Eigenschaft) entsteht, bei Versicherung von Gütern oder imaginärem Gewinn dem Versicherer nicht zur Last. Heutzutage sendet man Kargadeure nur noch zur Erschließung neuer Absatzgebiete aus. In Holland wird auch der Schiffsmäkler Kargador genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 624.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika