[304] Kolorīt (lat.), in der Malerei die vom Maler beabsichtigte farbige Wirkung eines Bildes (Farbengebung). Das K. ist neben Komposition, Zeichnung und Charakteristik ein wesentlicher Bestandteil der Malerei, da durch das K. die Zeichnung erst zum Gemälde wird. In den ältesten Malerschulen Italiens, Deutschlands und Flanderns beschränkte sich das K. auf die Nebeneinanderstellung von Lokalfarben ohne harmonische Zusammenstimmung. Die Venezianer begannen zuerst auf einen einheitlichen Grundton Gewicht zu legen, den dann Rembrandt vollendete, der nebst Rubens das ganze 18. Jahrh. beherrschte. Im Anfang des 19. Jahrh. kehrte man wieder zu der Härte und Sprödigkeit des Kolorits der ältern Schulen zurück, bis die belgischen Maler Gallait und de Bièfve um 1840 einen Umschwung zugunsten einer einheitlichen Gesamtstimmung bei größter Leuchtkraft der Farben herbeiführten. In München setzte Piloty ihre Bestrebungen fort, und gegenwärtig ist die Ton- und Stimmungsmalerei in allen Ländern zur Herrschaft gelangt. Über der starken Betonung des Kolorits wird von den entschiedensten Vertretern dieser Richtung häufig die Zeichnung völlig vernachlässigt, indem die Körper in farbige Töne aufgelöst werden (s. Impressionisten). Vgl. W. v. Seidlitz, Über Farbengebung (Berl. 1900).