[395] Konjunktūr (mittellat., v. conjungere, »verbinden«), Verknüpfung, Zusammentreffen gewisser Umstände, insbes. gesellschaftliche Zusammenhänge und die durch deren wechselnde Gestaltung (Änderung von Nachfrage, Angebot, Preis) hervorgerufene Gunst oder Ungunst geschäftlicher Lage. Man spricht demnach von günstigen und ungünstigen Konjunkturen. Gerade in der Gegenwart mit der weitgetriebenen Arbeitsteilung, der Massenproduktion, dem steten Wechsel in der Mode und in der Technik etc. sind Konjunkturen sehr häufig. Sie ziehen nicht selten Absatzstockungen[395] und Krisen, Verluste, Arbeitslosigkeit nach sich, können aber den von der K. Begünstigten oft großen Gewinn gewähren. Man hat vorgeschlagen, den Konjunkturgewinn, weil nicht verdient und darum belastungsfähig, einer eignen Steuer zu unterwerfen. Eine folgerichtige Durchführung einer solchen Steuer stößt aber auf große Schwierigkeiten. Denn einmal steht der Möglichkeit des Gewinnes diejenige des Verlustes gegenüber, dann ist eine Trennung unverschuldeten Gewinns von dem Einnahmeteil, der als Ergebnis persönlicher Tätigkeit zu betrachten wäre, meist gar nicht möglich. Im wesentlichen müßte man sich auf Erfassung von Rentensteigerungen bei Grundstücken und Häusern begnügen, ohne daß auch hier immer eine richtige Besteuerung möglich wäre. Eine eigentümliche Versicherung gegen den Wechsel der K. bietet die Seeversicherung in der Versicherung des imaginären Gewinns (s. Seeversicherung).