Konservative Partei

[412] Konservative Partei, die politische Partei in den Parlamenten aller konstitutionellen Staaten, welche die Erhaltung der bestehenden Zustände und Gesetze zum Ziel hat, zuweilen auch ihre Veränderung in feudalem oder klerikalem Sinn erstrebt. Je nach den Verhältnissen der Länder sind die Grundsätze der konservativen Parteien sehr verschieden. Während die Konservativen (Tories) in England die Erhaltung der bestehenden Verfassung wollen, Reformen aber nicht ablehnen, sind die Konservativen in katholischen Staaten, wie z. B. in Belgien, bemüht, die Kirche zur Herrschaft zu bringen. Auch in Deutschland vertreten die strengern Konservativen zuweilen kirchliche und agrarische Interessen. Im Reichstag teilen sie sich in die Deutschkonservative Partei (s. d.) und in die gemäßigtere Reichspartei (s. d.); vgl. die Karte »Reichstagswahlen«. Im preußischen Abgeordnetenhaus nennen sich die Gemäßigten Freikonservative (s. d.), die Strengern K. P.; diese zählte 133, dann 147 Mitglieder, unter denen die Anhänger agrarischer u. antisemitischer Bestrebungen, für die namentlich die »Kreuzzeitung« auftritt, überwiegen, und behauptete diesen Besitzstand auch bei den Landtagswahlen im Oktober 1898. Am 20. Nov. 1903 wurden 148 Konservative und 54 Freikonservative gewählt. Vgl. »Konservatives Handbuch, herausgegeben von Angehörigen beider konservativen Parteien« (3. Aufl., Berl. 1898).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 412.
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