Koppelweide

[471] Koppelweide, eine Weide, auf deren Benutzung zwei oder mehr Personen ein Recht haben (s. Compascuum und Weidegerechtigkeit). In anderm Sinne die Feldweide auf den in den norddeutschen Schlag- oder Feldgraswirtschaften gewöhnlich mit lebenden Hecken eingezäunten Grundstücken (s. Landwirtschaftliche Betriebssysteme). Die Koppeln werden nach der letzten Körnerfrucht der natürlichen Berasung überlassen oder zweckmäßiger mit Kleegras angesät, um ausgiebige Weide zu haben. Ihr Ertrag richtet sich nach der Zahl der Koppeln und der Stellung der Weide in der Fruchtfolge, d. h. nach der Anzahl Jahre der Nutzung zu Körnergewinn nach der Düngung bis zur Kleegraseinsaat, je nach Boden, Nachdüngung, Feldbestellung etc. Im allgemeinen ist er gleich dem der Kleefelder auf gleichwertigem Boden, wobei zu berücksichtigen ist, daß in der Regel erst vom zweiten Jahr an das Beweiden stattfindet, im ersten Jahr aber die Koppel vielfach gemäht wird. Man schätzt den Ertrag in Zentnern oder nach sogen. Kuhweiden oder dem Futterbedarf für eine Kuh während der Weidezeit (120–180 Tage). Der Bedarf für andre Tiere wird ebenfalls in Kuhweiden ausgedrückt, bez. auf diese reduziert, z. B. ein Pferd gleich 11/2 Kuhweide u. s. s. Im Gegensatz zu den Koppelweiden stehen die Fettweiden (dauerndes Grasland), die Angerweiden (auf freiem Felde), Saat-, Wald- etc. Weiden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 471.
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