[651] Kreuzerstützpunkte, überseeische befestigte Seekriegshäfen, die den Kreuzergeschwadern einer Seemacht im Krieg als geschützte Kohlenstationen (s. d.) und Ausrüstungs- sowie Ausbesserungshäfen dienen. Sie müssen daher wie die heimischen Kriegshäfen, nur in kleinerm Maßstabe mit Kohlenlagern, einer Marinewerft mit Trocken- oder Schwimmdockanlagen u. Werkstätten für Ausbesserungsarbeiten am Schiffskörper und an den Maschinen und Schiffskesseln, ferner mit Munitionsvorratslagern und Proviantlagern sowie mit Lazarett versehen sein. Notwendig ist gute Befestigung nach See und nach dem Lande, genügende Besatzung und bewegliche Verteidigungsmittel, wie Torpedoboote und Unterseeboote; wünschenswert ist sichere Kabelverbindung mit der Heimat. Die Größe der Hafenanlagen muß der Wichtigkeit des Platzes, insbes. auch der Stärke der nächsten fremden K. entsprechen. Vgl. Flottenstützpunkte.