[853] Kuránt (franz. courant, »[um]laufend«), das nach den Landesgesetzen in jedem Betrag umlaufsfähige, vollwichtig ausgeprägte Geld im Gegensatz zu papiernen Umlaufsmitteln, zur Scheidemünze und zu bloßen Handelsmünzen. So sind K. in Deutschland nur noch die deutschen Goldmünzen und Talerstücke. Früher bezeichnete man mit diesem Ausdruck das grobe Silbergeld der Landeswährung, auch wenn es geringern Gehalt als das einer frühern hatte, so in Kurhessen seit 1819 gegenüber dem frühern Konventionsgeld. In Oldenburg war bis 1846 die Pistole 360 Groten der Gold-, aber 410 der Kurantwährung gleich und der 10lötige Dritteltaler, = 87,696 Pf. der deutschen Talerwährung, entsprechend der 8lötige 1/6-Taler. In Lübeck wurde der bis 1797 im 34-Markfuß geprägte 3/4 feine Kuranttaler = 3,7141 Mark dem Speziestaler und durch Verordnung vom 16. Dez. 1848 als altes K. dem neuen K. von 14 Tlr. = 35 Mk. gegenübergestellt. Hamburg unterschied das Bankogeld von dem Hamburger oder lübischen K. als der Kleinverkehrsmünze im Verhältnis 100: 79,41 bis Mitte 1856 und 75:591/3 seit Mitte 1868. In Dänemark führte 16951813 das auf denselben Münzfuß gestützte Geld den Namen K., vermochte aber seinen Kurs wegen zu geringen Gehaltes der 8- und 12-Skillingstücke nicht zu behaupten und wurde als Scheidemünze in Hamburg verboten; 172627 setzte man deshalb die Stücke auf ihren wirklichen Wert herab und prägte vollhaltige 8- und 4-Skillinger, die aber durch Mißbrauch der Bankzettel vertrieben wurden; 1794 bestimmte die Regierung, daß 100 Rigsdaler Specie 125 statt 1221/2 K.-Rigsdaler gelten sollten.
Brockhaus-1911: Lübisch-Kurant · Kuránt
Meyers-1905: Augsburger Kurant