Leuchtenberg [1]

[458] Leuchtenberg, vormalige gefürstete Landgrafschaft in der Oberpfalz, mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat, im sogen. Nordgau an der Nab, umfaßte ungefähr 220 qkm (4 QM.). L. stand früher unter eignen Landgrafen, von deren Stammsitz die Landgrafschaft benannt wurde. Mit dem Tode des Landgrafen Maximilian Adam erlosch 1646 die Manneslinie, und 1647 wurde Herzog Albrecht VI. von Bayern, der Gemahl der Schwester des letzten Landgrafen, mit der Landgrafschaft belehnt, überließ sie aber 1650 seinem Bruder, dem Kurfürsten Maximilian von Bayern, dessen älterer Sohn, Ferdinand Maria, nach erlangter Volljährigkeit L. wieder an seinen jüngern Bruder, Maximilian Philipp, abtrat. Letzterer starb 1705 kinderlos, und nachdem es Joseph I. der Familie Lamberg verliehen, nahm es 1712 der Kurfürst von Bayern wieder in Besitz. Von nun an verliehen die Kurfürsten L. ihren jüngern Brüdern gewöhnlich als Apanage. 1817 trat Maximilian Joseph, König von Bayern, L. nebst dem vormaligen Bistum Eichstätt und andern Gebietsteilen seinem Schwiegersohn Eugen Beauharnais, ehemaligem Vizekönig von Italien, als mediatisiertes Herzogtum ab. Auch wurde demselben und seinen Nachfolgern in der Standesherrschaft das Prädikat »Königliche Hoheit«, den übrigen Mitgliedern der Familie der Titel »Fürsten und Fürstinnen von L.« mit dem Prädikat »Durchlaucht« zugestanden. Durch die Heirat des Sohnes Eugens, Maximilian, mit der russischen Großfürstin Maria wurde die Familie L. nach Rußland verpflanzt, wo sie 1843 den Titel »Kaiserliche Hoheit« und 1852 den »Fürsten von Romanowski« erhielt. Haupt der Familie ist seit 1901 Georg, Fürst Romanowski, geb. 29. Febr. 1852. Vgl. Wittmann, Geschichte der Landgrafen von L. (Münch. 1851–52, 3 Bde.); Brunner, Geschichte von L. (Weiden 1862); Döberl, Die Landgrafschaft der Leuchtenberger (Münch. 1893).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 458.
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