Liquidations- und Prioritätsverfahren

[601] Liquidations- und Prioritätsverfahren, im frühern Konkursprozeß das Verfahren behufs Feststellung des Bestehens und des Ranges der angemeldeten Forderungen. Die Entscheidung erfolgte in diesem Verfahren durch das Prioritäts- oder Lokationsurteil (s. d.). Nach der deutschen Konkursordnung (§ 146) erfolgt die Entscheidung über die im Prüfungstermin streitig gebliebenen Forderungen in einem besondern Prozeß außerhalb des Konkursverfahrens. Vgl. Feststellung der Konkursforderungen und Prüfungstermin.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 601.
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