Litauisches Recht

[613] Litauisches Recht, das in dem ehemaligen Großfürstentum Litauen geltende Recht, das sich auf dem privatrechtlichen Gebiet in den litauischen, weiß- und kleinrussischen Gouvernements bis 1842 erhielt und dann durch das russische Privatrecht ersetzt wurde. Dasselbe beruhte im wesentlichen auf den Verordnungen der ehemaligen Großfürsten von Litauen, doch war auch die Verleihung des Magdeburger und des Kulmer Stadtrechts an einzelne Städte auf die Ausbildung des litauischen Rechts von bestimmendem Einfluß. Das erste allgemeine Gesetzbuch war von dem Großfürsten Kasimir IV. 1468 erlassen worden. Im 16. Jahrh. erfolgte eine umfassende Kodifikation des litauischen Rechts (Litauisches Statut), für dessen Gestaltung und Ausbildung übrigens auch das polnische Recht und das eindringende römische Recht mit bestimmend gewesen waren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 613.
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