Menger

[598] Menger, 1) Max, österreich. Politiker, geb. 10. Sept. 1838 zu Neusandec in Galizien, studierte an der Wiener Universität die Rechte und wurde 1871 Advokat in Wien, wo er den Deutschen Verein gründete, ward 1871 von der Stadt Jägerndorf ins österreichische Abgeordnetenhaus entsendet und ist Mitglied der deutsch-liberalen Partei. Er schrieb: »Über Vorschußvereine« (Wien 1870), »Die Wahlreform in Österreich« (das. 1873), »Der böhmische Ausgleich« (Stuttg. 1891), »Die Reform der direkten Steuern in Österreich« (Wien 1895) u. a.

2) Karl, Volkswirt, Bruder des vorigen, geb. 23. Febr. 1840 zu Neusandec in Galizien, studierte in Wien und Prag Rechts- und Staatswissenschaften, habilitierte sich 1872 in Wien für Nationalökonomie, wurde im nämlichen Jahre Ministerialsekretär und 1873 Professor der politischen Ökonomie an der Universität in Wien. 1876 wurde er Lehrer des Kronprinzen Rudolf für politische Ökonomie und Statistik und begleitete diesen 1877 und 1878 auf einer Studienreise durch die Schweiz, England, Schottland, Irland, Frankreich und Deutschland und nahm im Sommer 1878 seine Lehrtätigkeit an der Wiener Universität wieder auf; 1900 wurde er zum Mitgliede des Herrenhauses ernannt. Er schrieb: »Grundsätze der Volkswirtschaftslehre« (Wien 1871); »Untersuchungen über die Methode der Sozialwissenschaften« (Leipz. 1883); »Die Irrtümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie« (Wien 1884); »Zur Kritik der politischen Ökonomie« (das. 1887); »Beiträge zur Währungsfrage in Österreich-Ungarn« (Jena 1892); »Der Übergang zur Goldwährung« (Wien 1892). In diesen Schriften vertritt M. die analytische und abstrakt theoretische Methode in der Volkswirtschaftslehre, die er namentlich auf dem Gebiete der Wertlehre bereicherte, stellt sich aber in entschiedenen Gegensatz zu der in Deutschland vorherrschenden historisch-realistischen Richtung.

3) Anton, Jurist und Sozialpolitiker, Bruder des vorigen, geb. 12. Sept. 1841, Professor der Rechte an der Wiener Universität, schrieb: »Die Zulässigkeit[598] neuen tatsächlichen Vorbringens in den höhern Instanzen« (Wien 1873); »System des österreichischen Zivilprozeßrechts« (das. 1876, Bd. 1); »Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag in geschichtlicher Darstellung« (Stuttg. 1886, 3. Aufl. 1904); »Das bürgerliche Recht und die besitzlosen Volksklassen, eine Kritik des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich« (im »Archiv für soziale Gesetzgebung«; Sonderdruck Tübing. 1890; 3. Aufl. 1904); »Neue Staatslehre« (Jena 1903, 2. Aufl. 1904); »Neue Sittenlehre« (das. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 598-599.
Lizenz:
Faksimiles:
598 | 599
Kategorien: