Natürliche Person

[457] Natürliche Person, nach allgemeiner Rechtsanschauung jeder lebende Mensch. Nicht im Gegensatze hierzu, sondern neben ihr steht die juristische Person (s. d.), d.h. ein vom Recht geschaffenes Gebilde. Ihre Bedeutung für das Rechtsleben, ihre Rechtsfähigkeit, erlangt die n. P. mit ihrer Geburt, ihr Ende erreicht sie mit dem Tode.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 457.
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