[874] Person (v. lat. Persona), bezeichnet ein selbstbewußtes, kraft dieses Selbstbewußtseins sowohl von den Dingen, als von anderen P-n sich unterscheidendes Wesen. Thatsächlich ist Persönlichkeit nur als Eigenschaft des Menschen gegeben; der Begriff der P. wird aber auch da angewendet, wo man außerhalb der Grenzen des menschlichen Bewußtseins selbstbewußtes Denken u. Wollen vorauszusetzen sich veranlaßt od. genöthigt findet; daher Kinder u. kindliche Menschen Naturgegenstände u. Naturkräfte häufig personificiren, d. h. als P-en auffassen, u. der religiöse Glaube auch des reisen u. hochgebildeten Menschen den Gegenstand seiner höchsten Verehrung, Gott, als P. denkt. In der natürlichen Auffassung werden zu der P. nicht nur der Leib u. seine Theile, Thätigkeiten u. Veränderungen, sondern auch viele äußere Beziehungen gerechnet, wie wenn z.B. Jemand seine Persönlichkeit durch seinen Namen, sein Vaterland, seinen Stand etc. bezeichnet; für eine strengere Betrachtung lösen sich diese Äußerlichkeiten von dem Begriff der P. allmälig als zufällig ab, u. als das wesentliche Merkmal der P., welches mit ihrem Begriffe zusammenfällt, bleibt die Ichheit, das Selbstbewußtsein, übrig, u. dieses besteht darin, daß der Vorstellende sich in allem seinen Vorstellen, Fühlen u. Wollen als denselben weiß. Diese Persönlichkeit im psychologischen Sinne bekommt aber für jeden einzelnen Fall nähere Bestimmungen durch den verschiedenen Inhalt u. Werth dessen, was das Bewußtsein einschließt u. was als Äußerung des geistigen Lebens von ihm ausgeht. Deshalb nähert sich im gewöhnlichen Sprachgebrauch der Begriff der Persönlichkeit dem der Individualität u. des Charakters. So spricht man z.B. von einer wissenschaftlichen od. politischen Persönlichkeit, um den Umfang, die Richtung, die bestimmte Beschaffenheit der wissenschaftlichen od. politischen Ansichten u. Thätigkeiten zu bezeichnen, durch welche sich ein bestimmtes Individuum von andern auf demselben Gebiete thätigen unterscheidet. Persönlichkeit im sittlichen Sinne bezeichnet das Verhältniß des Wollens u. Handelns der P. zu den sittlichen Anforderungen; die Angemessenheit des Wollens an diese Forderungen gibt der P. ihren sittlichen Werth, ihre Würde. Unter den Verhältnissen, in welche der Mensch als wollendes Wesen treten kann, sind vorzugsweise wichtig die Rechtsverhältnisse; P. im rechtlichen Sinne ist der Mensch als wollendes Wesen, in so fern er Träger (Subject) bestimmter Rechte ist, daher z.B. bei den Römern die Sklaven nicht als P-en im rechtlichen Sinne, sondern, weil rechtslos, als Sachen betrachtet wurden. Die Anerkennung der Persönlichkeit als der Fähigkeit Subject von Rechten zu werden, folglich auch die Verzichtleistung auf den Versuch eine P. schlechthin als eine äußere Sache zu behandeln, ist eines der ersten Postulate für die Möglichkeit einer rechtlichen Ordnung. Da zu jeder Rechtsbefugniß u. zu jeder Rechtspflicht ein berechtigtes od. verpflichtetes Subject gehört, so sieht sich die Rechtswissenschaft genöthigt, den rechtlichen Begriff der P. zu erweitern u. die Persönlichkeit auch da vorauszusetzen, wo diese im psychologischen Sinne entweder noch nicht vorhanden ist, wie wenn z.B. ein ungebornes Kind wegen seiner Anwartschaft auf die Verlassenschaft seines verstorbenen Vaters als Rechtssubject, also als P. im rechtlichen Sinne, angesehen wird; od. wo der Träger eines Rechts nicht eine bestimmte physische P. ist, z.B. bei milden Stiftungen, bei Corporationen, deren Mitglieder wechseln, od. überhaupt in den Fällen, wo eine Mehrheit zu einem Zwecke verbundener Willen doch nur Ein Rechtssubject darstellt. Die Übertragung des Begriffs der P. auf solche Fälle bezeichnet man durch die Ausdrücke: moralische, mystische, juridische P. im Gegensatze zu der physischen. In diesem Sinne sind der Staat, die Kirche, die Gemeinden etc. moralische P-en. Über die Bedeutung des Wortes P. im Dogma von der göttlichen Dreieinigkeit s. Trinität. Daß das Ich, Du, Er in der Grammatik als erste, zweite u. dritte P. bezeichnet werden, hat seinen natürlichen Grund darin, daß der Sprechende von sich ausgeht u. ihm die P., zu welcher er spricht, näher liegt, als die meist abwesende, von welcher er spricht.
Adelung-1793: Person, die · Generals-Person, die
Brockhaus-1911: Person · Juristische Person
Herder-1854: Moralische Person · Person · à person · Juristische Person
Kirchner-Michaelis-1907: Person
Meyers-1905: Moralische Person · Natürliche Person · Persōn · Gobelīnus Persōn · Juristische Person · Lustige Person
Pierer-1857: Mystische Person · Person [1] · Juristische Person · Moralische Person