Negation

[495] Negation (lat.), Verneinung, d.h. Aufhebung eines andern in Gedanken Gesetzten, daher stets auf eine vorausgegangene Bejahung oder Position bezüglich und niemals für sich denkbar. Das Verhältnis der Ausschließung, das zwischen der Bejahung (Affirmation) und der N. besteht, findet in dem Satze des Widerspruchs (s. Denkgesetze) seinen Ausdruck. Obwohl hiernach eigentlich nur bei Urteilen die N. vorkommen kann, spricht man doch auch von negativen Begriffen, sofern deren Inhalt nur durch Verneinung andrer (positiver) gegeben ist, z. B. Finsternis als Abwesenheit des Lichtes, Freiheit als Verneinung des Zwanges etc. Die negativen Größen in der Mathematik und Mechanik beruhen nicht auf dem (kontradiktorischen) Gegensatz von Bejahung und Verneinung, sondern auf dem (konträren) Gegensatz einander aufhebender Operationen oder Wirkungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 495.
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