Notmünzen

[818] Notmünzen, Münzen oder münzähnliche Plattenstückchen mit ausgedrücktem Nennwert, die man bei zeitweiligem Mangel an Umlaufsmitteln herstellt, um sie bald gegen richtige Landesmünzen einzutauschen. Solche Anweisungen sind z. B. in belagerten Städten (vgl. Belagerungsmünzen) vom Kommandanten oder Bürgermeister und Rat. von Fabrikanten zu Lohnzahlungen, von Verbänden kreditwürdiger Bürger (vgl. Privatgeld) nach empfindlicher Ausfuhr des Kleingeldes ausgegeben worden. In Eile selbst auf Befehl des Münzherrn angefertigt, unterscheiden sie sich von den echten Münzen öfters nicht durch ihren Feingehalt, sondern nur durch fehlerhafte Ausführung. bestehen aber gewöhnlich aus unedlem Metall mit oder ohne Beisatz von Silber, auch Leder oder Pappe, und der Schutz gegen Nachahmung muß um so sorgfältiger sein, je länger die mutmaßliche Umlaufsdauer währt. Berüchtigt sind die kupfernen Nottaler König Karls XII. von Schweden (1715–19). N. mit eckiger Form nennt man Notklippen (s. Klippen). Nicht zu verwechseln mit den N. sind die mit Überschreitung des landesherrlichen Regals ohne Absicht der Einlösung angefertigten Nachahmungen echter Münzen, wie der preußischen Mittel-Friedrichsdor im Siebenjährigen Kriege zu 369/520., der 71/2karätige sächsische Augustdor aus 1758 und die silbernen Ephraimiten (s. d.). Vgl. Brause, Feld-, Not- und Belagerungsmünzen (Berl. 1897–1904, 2 Tle.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 818.
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