Parität

[451] Parität (lat.), Gleichheit, insbes. der Zustand der völlig gleichmäßigen Anerkennung und Behandlung mehrerer Kirchengesellschaften durch den Staat, demzufolge auch unter diesen zugleich jedes Abhängigkeitsverhältnis ausgeschlossen ist. Für Deutschland wurde durch den Westfälischen Frieden 1648 für die reichsunmittelbaren Gebiete die P. der katholischen, evangelischen und reformierten Konfession festgesetzt. – Paritätische Staaten, Staaten mit gemischter Bevölkerung. in denen sich die mehreren Kirchengesellschaften gleichen Rechtsschutzes erfreuen. Paritätische Universitäten, Hochschulen, die insbes., wie in Bonn, Breslau, Straßburg, Tübingen, Wien, Bern etc., eine protestantisch- und eine katholisch-theologische Fakultät haben; paritätische Kirchen (auch Simultankirchen), kirchliche Gebäude, in denen zwei verschiedene Religionsparteien, z. B. Lutheraner und Reformierte, Protestanten und Katholiken etc., ihren Gottesdienst entweder nacheinander in demselben Raum oder zu gleicher Zeit in verschiedenen Abteilungen der Kirche abhalten. Vgl. Kahl, Über P. (Freiburg 1895). – Paritätisch wird auch außerhalb des religiösen Gebietes gebraucht und bedeutet dann einfach »unparteilich« (z. B. paritätischer Arbeitsnachweis). Über Wechselparitäts. Pari.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 451.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: