[427] Kahl, Wilhelm, Kirchen- und Staatsrechtslehrer, geb. 17. Juni 1849 in Kleinheubach (Mittelfranken), studierte in Erlangen und München, habilitierte sich 1876 an der Universität München, wurde 1879 ordentlicher Professor in Rostock, 1883 in Erlangen, 1888 in Bonn und folgte 1895 einem Ruf an die Universität in Berlin, wo er zugleich zum vortragenden Rat im Kultusministerium ernannt wurde. Er schrieb: »Die Selbständigkeitsstellung der protestantischen Kirche in Bayern« (Erlang. 1874); »Über die Temporaliensperre« (das. 1876); »Die deutschen Amortisationsgesetze« (Tübing. 1879); »Das obere Kirchengericht für die Großherzogtümer Mecklenburg« (das. 1880); »Die Kirchenordnung für die evangelischen Gemeinden der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz« (Bonn 1891, als 5. Auflage des Werkes von Bluhme-Hälschner); »Lehrsystem des Kirchenrechtes und der Kirchenpolitik« (1. Teil, Freiburg 1894); »Die Konfession der Kinder aus gemischten Ehen« (das. 1895); »Über Parität« (das. 1895); »Patriotismus und Christentum« (das. 1895); »Ebenbürtigkeit und Thronfolgerecht des Grafen zur Lippe-Biesterfeld« (Bonn 1896); »Bekenntnisgebundenheit und Lehrfreiheit« (Berl. 1897); »Die Errichtung von Handelsgesellschaften durch Religiose« (in der »Festgabe für Heinr. Dernburg«, das. 1900); »Die Bedeutung des Toleranzantrags für den Staat und die evangelische Kirche« (Halle 1902), Sonderdruck aus den »Deutsch-evangelischen Blättern«, deren Mitherausgeber er seit 1900 ist. Mit Dove bearbeitete er die 8. Auflage von Richters »Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts« (Leipz. 1886).