Platte [1]

[27] Platte, parallelepipedischer Körper, dessen Dicke im Verhältnis zur Länge und Breite gering ist. In der Architektur ist die P. ein Profilglied, dessen Stirn durch eine lotrechte Ebene gebildet wird und dessen Profil also eine senkrechte gerade Linie ist. Die P. kann Fuß-, Zwischen- und Deckglied sein. Eine Fußplatte ist z. B. das unterste Glied, die Plinthe der ionischen Säulenbasis, eine Deckplatte das oberste Glied, der Abakus des dorischen Kapitells, eine Zwischenplatte das Mittelglied eines aus (stützendem) Unterglied, P. und (abschließendem) Oberglied bestehenden antiken Gurtgesimses (s. »Gesims«, Fig. 2). Ist hier die P. Hauptglied des Gesimses, so wird sie das in noch ausgesprochenerm Maß als Hängeplatte im antiken Hauptgesims (s. Tafel »Säulenordnungen«), wo sie nach tektonischer Anschauung das Freischweben der vom Gebälk getragenen Decke außen zum Ausdruck bringt, rein formal genommen aber den Hauptteil des abschließenden Kranzgesimses bildet und den Hauptschatten desselben hervorruft. Feine, schmale Platten, wie sie in enger Verbindung mit Wulften, Kehlen, Blattwellen etc. vorkommen, heißen in der Architektursprache Plättchen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 27.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: