[676] Record (engl., spr. rékord oder rìkórd, mittellat. recordum), im engl. Rechtswesen ein Protokoll über Verhandlungen und Entscheidungen der Gerichte, das bei einem hierzu ermächtigten Gerichtshof (Court of R.) zur Beurkundung der Rechtsprechung aufgenommen und aufbewahrt wird. Bei der Auslegung der Gesetze sind diese Records maßgebend. Nur die königlichen Gerichtshöfe haben das Recht des R. (jus archivi). Eine 1800 vom Parlament niedergesetzte Kommission (R. Commission) ließ eine große Menge alter Records sowie die Parlamentsstatuten, die Staatsverträge etc. auf öffentliche Kosten drucken. Später wurde zur Aufbewahrung der Records ein Generalstaatsarchiv (Public R. Office) eingerichtet, dessen Chef seit 1837 einer der höchsten Richter des Landes, der Master of the rolls, ist. Vgl. Schirrmeister, Das Bürgerliche Recht Englands (Berl. 1905 ff.). -Über R. im Sportwesen, Telegraphendienst etc. s. Rekord.