Reitbahn

[771] Reitbahn (franz. Manège), abgegrenzter Raum, der etwa handhoch mit steinlosem, grobem Sand, Gerberlohe oder Sägespänen bedeckt ist, unentbehrlich für den Reitunterricht und zum Zureiten von Pferden. Die R. ist offen, wenn sie keine Bedachung und Einfassung hat, geschlossen, wenn sie mit Barrieren umgeben ist, bedeckt, wenn sie in einem Gebäude liegt. Die gebräuchlichste Grundrißform ist das Rechteck, dessen kurze zur langen Seite sich wie 1:2 oder 3 verhält. Die Fenster der R. liegen mindestens 3 m hoch; unten sind die Wände mit einer etwas nach außen geneigten, 2 m hohen Bohlenbekleidung (Bande) versehen, damit sich die Reiter nicht streifen. Berühmt ist die unter Karl VI. von Fischer von Erlach erbaute R. in der kaiserlichen Burg in Wien. Die kreisrunde R. für hippische Schaustellungen, z. B. bei den Kunstreitern, nennt man Piste.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 771.
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