[912] Richtsteig (d. h. der Steig oder Weg des Gerichts), Bezeichnung zweier mittelalterlicher Rechtsbücher (s. d.), die das Prozeßverfahren behandeln (Rechtsgangbücher). Es sind: der im 14. Jahrh. durch Johann v. Buch verfaßte R. Landrechts, der im Anschluß an den Sachsenspiegel (s. d.) das gerichtliche Verfahren in den Landgerichten darstellt (beste Ausgabe von Homeyer, Berl. 1857), und der zwischen 1350 und 1390 entstandene R. Lehnrechts, der das Verfahren in Lehnssachen zum Gegenstand hat.