[541] Sandgleise (Sandweichen), von K. Köpcke (s. d.) angegebene Einrichtung zum gefahrlosen Aushalten von Eisenbahnzügen, die an dem ihnen Halt gebietenden Signalen vorbeigefahren, weil diese nicht beachtet oder weil die Bremsen nicht genügend rasch zur Wirkung gelangt sind. Die Sandweiche besteht in einem mehrere hundert Meter langen Gleis, dessen Schienen 2030 cm von denen des Hauptfahrgleises abstehen, 58 cm tiefer liegen und (zwischen Einfassungen) mit einer Sandschicht bedeckt werden. An beiden Enden der Sandstrecke steigen die Schienen des Sandgleises allmählich bis auf die Höhe der Fahrschienen an und werden durch Weichen, jedoch ohne Herzstück, da eine Durchschneidung wegfällt, mit ihnen verbunden. Die Weichen sind stets für das Sandgleis geöffnet und so mit dem vorausgehenden Haltsignal verbunden, daß sie nur für das Fahrgleis gestellt werden können, wenn das Signal auf Fahrt gestellt worden ist. Wenn ein Zug an dem Haltsignal vorbeifährt, so gelangt er auf die allmählich in Sand untertauchenden Schienen und kommt daselbst ohne Stoß verhältnismäßig rasch zum Stillstand. Nach Beseitigung des noch vor dem Zuge befindlichen Sandes kann er weiterlaufen. Diese Überdeckung der Fahrschienen mit Sand oder seinem Kies ist seitdem vielfach am Ende stumpfer Bahnhofs-Personengleise angewendet worden, bedeutet aber einen erheblichen Verlust an Gleis-, also auch an Hallenlänge für den regelmäßigen Betrieb, wenn sie rasche Züge noch im letzten Augenblick sicher aufzufangen imstande sein soll.