Statistisches Amt, Kaiserliches

[869] Statistisches Amt, Kaiserliches, die 1872 an Stelle des Zentralbureaus des Zollvereins ins Leben gerufene statistische Zentralbehörde des Deutschen Reiches. Seine Aufgaben sind: 1) das auf Grund von Gesetzen oder auf Anordnung des Bundesrates oder des Reichskanzlers für die Reichsstatistik zu liefernde Material zu sammeln, zu prüfen, technisch und wissenschaftlich zu bearbeiten; 2) auf Anordnung des Reichskanzlers statistische Nachweisungen aufzustellen und über statistische Fragen gutachtlich zu berichten. An der Spitze desselben steht ein dem Reichsamt des Innern untergeordneter Direktor. Sein Arbeitskreis erstreckt sich auf folgende Gebiete: Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe, auswärtiger Handel, Verkehrs-, Zoll- und Steuerwesen, Warenpreise, Reichstagswahlen, Kriminalität, Konkurse, Schulbildung der Rekruten, Krankenversicherung, Armenwesen. Dazu ist seit 1902 noch eine besondere Abteilung für Arbeiterstatistik getreten, der ein Beirat zur Seite steht und die die frühere Reichskommission für Arbeiterstatistik (s. d.) ersetzt. Seine Veröffentlichungen sind: 1) »Statistik des Deutschen Reiches«, seit 1873; 2) »Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reiches«, 1884–91, fortgesetzt durch 3) »Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reiches«; 4) »Monatliche Ausweise über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebietes nebst Angaben über Großhandelspreise sowie über die Gewinnung von Zucker«, seit 1892; 5) »Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich«, seit 1880; 6) das »Reichsarbeitsblatt«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 869.
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