[181] Agent (v. lat.), Person, welche gewisse Geschäfte im Auftrage u. Namen eines Andern besorgt. So hatten schon die römischen Kaiser ihre Agentes in rebus, welche in den Provinzen allerhand Aufträge derselben, z.B. die Zufuhr des Getreides, besorgten. Nach der Art der ihm aufgetragenen Geschäfte ist der A. entweder ein diplomatischer A., Geschäftsträger, Gesandter, Consul, Hof-A., od. ein Handels-A. Letzterer ist es, den man gewöhnlich unter der einfachen Bezeichnung A. versteht. Er ist die Mittelsperson eines od. mehrerer auswärtigen Häuser, Versicherungsgesellschaften, Schiffsrheder etc., vertritt andauernd u. ausschließlich deren Interessen, schließt die Geschäfte ab u. bringt dann Käufer u. Auftraggeber in directe Berührung. Der A. ist entweder in seiner Geschäftsvermittlung an einen bestimmten Platz gebunden, od. darin frei, so daß er seine Wirksamkeit auf mehrere Plätze ausdehnen kann. In diesem Falle läßt er sich durch Unteragenten u. Geschäftsreisende unterstützen. Hat der A. nicht sein festes Domicil, sondern besorgt er die Geschäfte seiner Committenten auf Reisen, so wird er Provisionsreisender genannt. Für die Besorgung der Geschäfte erhält der A. entweder einen Antheil an dem Ertrage od. dem erzielten Gewinne, od. eine gewisse Provision nach Procenten berechnet, od. auch einen festen Gehalt, mit welchem zuweilen noch eine Provision verbunden ist. Der Code de commerce erkennt noch an: Agents du change (Wechsel-A-en) u. Agents de la faillite (Falliten-A-en). In Wien gibt es gesetzlich anerkannte Börsen-A-en, welche zur Vermittelung von Börsengeschäften berechtigt sind.