Ampliatĭon

[434] Ampliatĭon (v. lat.), 1) Erweiterung, Verlängerung; 2) (röm. Rechtsw.), Vertagung. des Processes dis zur weiteren Untersuchung; seit der Lex Glaucia nur, wenn die Beweise gegen den Beklagten nicht hinreichten. Von M' Acilius Glabrio aufgehoben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 434.
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