[434] Ampliatĭon (v. lat.), 1) Erweiterung, Verlängerung; 2) (röm. Rechtsw.), Vertagung. des Processes dis zur weiteren Untersuchung; seit der Lex Glaucia nur, wenn die Beweise gegen den Beklagten nicht hinreichten. Von M' Acilius Glabrio aufgehoben.