[523] Anmaßen, sich, 1) sich ohne erwiesnen Rechtsgrund etwas zueignen, od. etwas zur Beeinträchtigung Andrer vollbringen; anmaßend (arrogant) ist Einer, der für seine Meinung Geltung verlangt, ohne etwas Anderes als seine Persönlichkeit od. Autorität vorzubringen; 2) im Canzleistyl, sich zu etwas erbieten, z.B. einen Beweis zu führen.
Adelung-1793: Anmaßen · Sich · Abächzen, sich
Brockhaus-1911: Und sie bewegt sich doch!
Eisler-1904: Für-sich-sein · In-sich-sein · Ding an sich · Ding an sich · An-sich · An-sich-sein · An-und-für-sich-sein
Kirchner-Michaelis-1907: sich besinnen · sich orientieren · an sich · Ding an sich
Meyers-1905: Anmaßen · Meisterssohn bringt das Recht mit sich · In sich · Scharen, sich · Weißbrennen, sich · Und sie bewegt sich doch · Ausschwingen, sich · An sich · Dinge an sich · Erholen, sich · Ergeben, sich
Pierer-1857: Über sich brechen, über sich schlagen