[567] Antinŏmie (v. gr.), 1) (Rechtsw.), der Widerspruch der Gesetze od. der Theile eines Gesetzbuches unter sich, so daß sie beide Parteien für sich deuten können; 2) (Philos.), nach Kant der anscheinende Widerspruch, in welchen die Vernunft mit dem Verstand geräth, indem sie ihre unbedingten Forderungen auf eine bedingte Welt anwendet. Diesen Widerspruch meinte Kant zu heben durch den kritischen Idealismus, der die gegebene Welt, das Object der Vernunft, nicht als etwas außer derselben Bestehendes, sondern ebenfalls aus ihr selbst Hervorgegangenes betrachtet, u. in einer höheren Einheit die anscheinend widerstreitenden Elemente (Ich u. Welt) zu einem Ganzen vereinigt.