Apodiktik

[603] Apodiktik (v. gr.), 1) das Streben der Vernunft, die Nothwendigkeit eines Gegenstandes unwiderleglich zu erkennen; 2) Inbegriff aller auf diese Weise gefundenen Philosopheme. Daher Apodiktisch, was nothwendiger Weise, seiner Natur nach, gewiß ist, so daß sein Gegentheil nicht gedacht werden kann; so: Apodiktischer Beweis, Beweis, der das Gegentheil ausschließt; Apodiktischer Imperativ, so v.w. Kategorischer Imperativ.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 603.
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