[603] Apodiktik (v. gr.), 1) das Streben der Vernunft, die Nothwendigkeit eines Gegenstandes unwiderleglich zu erkennen; 2) Inbegriff aller auf diese Weise gefundenen Philosopheme. Daher Apodiktisch, was nothwendiger Weise, seiner Natur nach, gewiß ist, so daß sein Gegentheil nicht gedacht werden kann; so: Apodiktischer Beweis, Beweis, der das Gegentheil ausschließt; Apodiktischer Imperativ, so v.w. Kategorischer Imperativ.