Auswechseln

[83] Auswechseln, 1) die Ratificationen eines Vertrages a., diese durch gegenseitigen Austausch in Vollzug zu bringen; 2) A. der Kriegsgefangenen, s.u. Kriegsgefangene; 3) (Bergb.), die Zimmerung in Gruben, statt des anbrüchigen Holzes frisches einziehen; 4) (Bauw.), einen Querbalken (Wechsel, Trumpf), quer an die Stelle mehrerer zum Theil abgeschnittener Balken einziehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 83.
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