[86] Authentĭca (gr., verbürgt, echt, eigentlich, wahr), 1) (nämlich lex), unter den späteren römischen Kaisern ein vom Gesetzgeber unmittelbar herrührendes Gesetzt; 2) A. hebdŏmas (A. septimāna, Kirchw.), die Charwoche; 3) A. persona, im Mittelalter ein Vornehmer, nach Einigen, weil ein solcher von den Fürsten bei Ausfertigung von Urkunden od. Gesetzen zur Unterschrift mit zugezogen ward; nach Anderen, wegen des öffentlichen Vertrauens, welches er genoß.
Pierer-1857: Authentica si qua mulier