[90] Autopsie (v. gr.), 1) eigne Wahrnehmung, im Gegensatz der, nur von Andern durch Erzählung vernommenen Beobachtung; daher Autopt, Augenzeuge, der durch eigene Erfahrung sich von etwas unterrichtet; u. Autoptisch, nach eigner Anschauung selbst gesehen; 2) Untersuchungen eines Krankheitszustandes durch die Leichenöffnung; od. auch die Untersuchung eines Kranken aus der blosen Beschauung desselben ohne das gewöhnliche Krankenexamen; 3) bei Religionsschwärmern, die sinnliche Wahrnehmung Gottes, zu der sie in ihren Verzückungen zu kommen meinen.