Erfahrung

[841] Erfahrung (gr. Empirie), Erkenntniß aus sinnlichen Wahrnehmungen, sofern diese aber zugleich über Ursache u. Wirkung von Etwas dadurch belehrt, daß es in steter Folge auf einander wahrgenommen wurde. Sie führt an sich zu keiner absoluten Gewißheit, aber oft doch zu einer die Stelle dieser vertretenden hohen Wahrscheinlichkeit. Die Möglichkeit der E. ist durch die Sinnlichkeit gegeben; da aber die Form dieser, ebenso die Verknüpfung der Wahrnehmungen nach Ursache u. Zweck, der Form nach (im Verstand) eine nothwendige ist, so gehen auch im Erfahrungsurtheile Bestimmungen von Nothwendigkeit ein, die sich aber nicht auf den Stoff erstrecken, sondern lediglich der Form angehören, s. Empiriker u. Empirismus; daher Erfahrungsbeweis, so v.w. Empirischer Beweis, s.u. [841] Beweis. Erfahrungsseelenkunde, so v.w. Psychologie, sofern derselben blos Erfahrung zu Grunde liegt.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 841-842.
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