Baumgericht

[429] Baumgericht, feierliche Gerichte, die im Mittelalter unter Bäumen gehalten wurden, so das Fehmgericht zu Dortmund, wo noch jetzt die Linden u. die steinernen Gerichtstafeln vorhanden sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 429.
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