Beg

[487] Beg (Begh, türk., Herr), 1) bei den Türken ein Landesverweser u. Provinzialstatthalter, welcher kein Pascha ist. Er trägt als Auszeichnung auf dem Turban eine Reiherfeder, bei Feierlichkeiten u. im Felde wird ein Roßschweif vor ihm hergetragen. Jeder B. stellt nach Verhältniß seiner Einkünfte Truppen, meist auf 5000 Aspern (80 Thlr.) einen Mann; vgl. Beglerbeg. 2) In der Türkei überhaupt Titel. welche man höheren Militärs, Schiffscapitänen u. vornehmen Fremden gibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 487.
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