Beweglich

[706] Beweglich ist 1) was der Veränderung seiner Lage od. seines Ortes, daher auch der Verlegung u. des Transportes von einem Orte zum anderen fähig ist; z.B. B-er Abtritt, s.u. Abtritt; B-es Gelenk, s.u. Gelenk; B-e Achse, s.u. Achse 6); B-er Punkt am Hebel, s.d.; B-e Kreise u. Punkte am Himmel, welche bei der täglich scheinbaren Umdrehung des Himmels für einen bestimmten Standort ihre Stelle verändern, so die Ekliptik mit ihren Polen; im Gegensatz der unbeweglichen Kreise u. Punkte, zu welchen der Mittagskreis, der Horizont, Zenith u. Nadir, die Weltpole gehören; der Äquator gehört, in Bezug auf den Meridian u. Horizont für einzelne Stellen in demselben, zu den beweglichen, überhaupt aber zu den unbeweglichen; B-e Güter, B-e Sachen (lat. Mobilia), Sachen, welche unbeschadet ihrer Substanz, von einem Ort zum anderen geschafft werden können, so daß sich auch die Rechte, welche auf solchen Sachen haften, darnach so benennen lassen; Forderungen gehören auch zu den beweglichen Sachen; 2) was von einer Zeit auf eine andere verlegt werden kann, so B-e Feste, die nicht alle Jahre auf denselben Kalendertag fallen, s. Feste.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 706.
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