Civilehrenkreuz

[171] Civilehrenkreuz, 1) Österreichisches C., gestiftet am 26. Mai 1815 vom Kaiser Franz I. für Verdienste um Beförderung des Krieges von 1813 u. 1814, für Großkreuze, goldene u. silberne Kreuze. Das Kreuz wird an einem schwarzen Bande mit gelber Einfassung getragen; 2) Reußisches C., am 20. Oct. 1857 vom Fürsten Heinrich LXVII. von Reuß-Schleitz gestiftet, zur Belohnung vorzugsweise derjenigen Beamten u. Diener, welche im fürstlichen Hof-, Staats- u. Cameraldienst Anhänglichkeit an das fürstliche Haus u. Diensttreue bewährt haben. Das C. hat 2 Klassen; das Ordenszeichen besteht in einem Kreuz, welches auf dem Avers einen weißen, von einem Eichenkranz umgebenen Schild hat, darin die Devise: Für treue Dienste; auf dem Revers den fürstlichen Namenszug. Getragen wird es an einem amaranthrothen Bande von der 1. Klasse von Gold, von der 2. von Silber, auf der linken Brust od. im Knopfloch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 171.
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