[458] Verdienst, 1) (der V.), etwas durch geleistete Dienste Erworbenes; 2) (das V.), der Anspruch auf Achtung, dankbare Anerkennung od. Belohnung, welchen man sich von Anderen durch Handlungen, welche man ihnen geleistet hat, erwirbt. Um sich um Andere verdient zu machen, ist nöthig, daß man die Ansicht habe in irgend einer Art auf ihre Zustände wohlthätig einzuwirken u. diese Absicht durch eigene Thätigkeit erreiche. Da jedes V. Folge einer absichtlichen persönlichen Thätigkeit ist, so kann das V. eines Menschen nicht auf einen Andern übertragen werden; ein Satz, welchen die Katholische Kirche nicht anerkennt, indem sie von den wegen ihrer Größe u. Mannigfaltigkeit für die Thäter selbst überflüssigen u. überschüssigen V-en der Heiligen behauptet, daß sie auf Andere übertragen u. diesen zur Vergebung ihrer Sünden zugerechnet werden können; 3) das V. Christi um die Menschen umfaßt im Allgemeinen Alles, was Christus als Prophet, als König u. als Hoherpriester für die Menschen gethan hat u. wird deshalb bei der Lehre von dem Amt Christi in der Dogmatik behandelt. In den Bekenntnißschriften der Evangelischen Kirche wird aber vorzugsweise das, was Christus als Hoherpriester durch seinen Opfertod für uns gethan hat, das V. Christi genannt (s.u. Christus u. Versöhnung), welches nach der Concordienformel durch seine beiden Naturen bedingt ist, während es nach Osiander auf seiner göttlichen u. nach Stancarus auf seiner menschlichen Natur beruht. Nach Calvin ging das V. Christi nicht Allen, sondern nur den Erwählten zu Gute Die Katholische Kirche nimmt nach Thomas von Aquino ein überschüssiges (Meritum superabundans) V. Christi an, beschrankt es aber dadurch, daß sie Werken der Gottseligkeit u. Zucht ebenfalls ein Verdienst zuschreibt.