Clarendon [1]

[187] Clarendon (spr. Klärend'n), Stadt in der englischen Grafschaft Wiltshire; großer Thiergarten; 2000 Ew. Hier wurden auf der Ständeversammlung 1164 unter Heinrich II. die 165, die Macht des Papstes beschränkenden alten Ordnungen (Consuetudines regni) für den Clerus als Clarendonische Constitutionen (Constitutions of C.) von Neuem von der Geistlichkeit angenommen u. beschworen. Darnach sollte die Wahl der Prälaten in des Königs Kapelle u. nach seinem Rath geschehen in allen bürgerlichen Sachen u. im Streite mit Laien der Clerus vor des Königs Gericht stehen, keine Appellation nach Rom Statt finden, kein Cleriker ohne des Königs Willen ins Ausland gehen noch der Bann über seine hohen Beamten ausgesprochen werden. Papst Alexander III., dem diese Constitutionen zur Bestätigung zugeschickt wurden, verweigerte sie u. auch Becket trat bald dagegen auf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 187.
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