[321] Composĭtum (lat.), das Zusammengesetzte, bes. 1) ein Wort, welches aus zwei od. mehreren selbständigen Wörtern zu Einem verbunden ist, welche beide nun eng zusammengesprochen werden u. nur Einen Accent erhalten, u. deren Begriffe nun zu einem neuen werden od. deren einer durch den anderen so genau bestimmt wird, daß er sich wesentlich von dem des einfachen Wortes (Simplex) unterscheidet. Die Zusammensetzung ist entweder attributiv, wo das Hauptwort (das bestimmende) zu dem Beziehungswort (dem bestimmien) eine nähere Bestimmung bringt, z.B. schwarzfarbig, vierfüßig, Gleichgewicht; od. objectiv, wo das Hauptwort eine objective Bestimmung des Beziehungswortes enthält, welche entweder einem Casus obliquus entspricht, z.B. Hausbau, Himmelsbewohner, Königsmörder; od. ein adverbiales Verhältniß anzeigt, z.B. Vorreiter, erstgeboren, anzeigen, unterthänig. Wenn ein Wort aus mehr als zwei Wörtern zusammengesetzt ist, so heißt es ein Decompositum (aus dreien ein Bicompositum), z.B. Oberhofmeister, Reichskammergericht. Ein Wort, welches aus Wörtern verschiedener Sprachen zusammengesetzt ist, heißt eine Vox hybrida, z.B. Cryptoporticus (vom Griechischen u. Lateinischen); 2) (Med.), in der Mehrzahl Composita, zusammengesetzte Mittel, im Gegensatz der einfachen (Simplicia); entw. C. officinalia, nach dem Dispensatorium vorräthig zu haltend, od. C. magistralia, für einen bestimmten Zweck bereitete. Daher Compositur, Zusammensetzung.