Deutsche Advocaten

[878] Deutsche Advocaten, Personen, die ohne wissenschaftliche Kenntniß der Rechte u. ohne gelehrte Bildung, aber bekannt mit der Rechtspraxis, die Rechtssachen Anderer widerrechtlich betreiben, zuweilen auch Unterhändler der wirklichen Advocaten sind. Auch Koberadvocaten genannt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 878.
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