Discont

[183] Discont (Disconto, fr. Escompte), der Abzug auf Zahlungen, welche früher geleistet werden, als sie fällig sind, kommt besonders bei Wechseln, dann aber auch auf Zahlungen für empfangene Waaren in Anwendung. Bei Wechseln besteht der D. in den Abzugszinsen für die Zeit, welche ein Wechsel vom D-tage bis zum Verfalltage noch zu laufen hat, u. vermindert also die Wechselsumme um den betreffenden Zinsbetrag. Das Discontiren eines Wechsels besteht somit darin, daß man denselben unter Abzug des D-s vor seiner Verfallzeit auszahlt. Jedoch geschieht dies selten von dem Bezogenen selbst, sondern der Wechselinhaber (Discontgeber), welcher baares Geld bedarf, wendet sich an einen Disconteur (Discontent, Discontnehmer), welcher ihm nach Abzug des jeweiligen Disconto u. einer geringen Provision (1/4-1/2 0/0) die Summe des Wechsels auszahlt, um den vollen Betrag am Verfalltage von dem Acceptanten einzukassiren. Mit dem Geschäft des Discontircus befassen sich die meisten Bankiers an Wechselplätzen, auch wohl Capitalisten u. Kaufleute, welche für eine bestimmte Gattung von Wechseln Verwendung haben, vorzugsweise aber die Discontobanken od. Discontokassen (s. Bank). Das Discontiren istim Wesentlichen nichts anderes als ein Darleihen gegen Schuldschein mit vorausgehender Zinszahlung, da der Wechselinhaber bei Verweigerung der Zahlung von Seiten des Acceptanten seinen Regreß an den Discontgeber nehmen kann. Das Discontogeschäft gewährt also dem Discontnehmer den Vortheil einer Placirung seiner Geldmittel auf kurze Fristen, während für die Sicherheit des Capitals Aussteller, Acceptant u. Indossant haften. Ohne diese dreifache Sicherheit (drei Unterschriften als zahlungsfähig bekannter Personen) pflegen Discontobauken keinen Wechsel zu discontiren, während Disconteurs sich häufig mit dem Accept einer soliden Firma begnügen. Die Berechnung des D. heißt Discontorechnung u. geschieht im kaufmännischen Leben meist wie die der gewöhnlichen Zinsen, d.h. man berechnet denselben von od. in 100 (Escompte en dedans), so daß 100 Wechselbetrag = 100 – n% baare Zahlung ist; während er eigentlich auf 100 (Escompte en dehors), d.i. 100 Wechselsumme + n% = 100 baar, gerechnet werden sollte, da der eigentliche D. nur der Zinssumme gleich ist, welche die baare Zahlung bis zum Verfalltage des Wechsels trägt, nicht aber derjenigen auf den ganzen Wechselbetrag bis dahin. Die Höhe des D-s richtet sich nach den allgemeinen Creditverhältnissen u. nach dem besonderen Credit, den die Wechsel eines Platzes sowie auch die Person des Ausstellers u. Acceptanten momentan genießen, endlich auch nach dem vorhandenen Bedürfniß, welches bald diese bald jene Wechsel gesuchter macht. Gesuchte Wechsel sind selbstverständlich zu einem geringeren Procentsatz zu discontiren als ungesuchte. Die normale Höhe des D-s ist 3–4%, doch stieg es in Creditkrisen schon bis zu 10, in Nordamerika bis zu 20%, vgl. Credit A). Die Norm für die Höhe des D. geben in Europa die großen Banken von England, Frankreich u. Deutschland an, welche stets vorher öffentliche Anzeige von der beabsichtigten Änderung des bisherigen Discontoprocentsatzes machen. Die Höhe des Discontos differirt an den verschiedenen Wechselplätzen Europas selten um mehr als 1%. In Betreff des D-s auf Waaren (Rabatt), d.i. wenn der Käufer die auf Zeit gekauften Waaren vor Ablauf der festgesetzten Frist zu bezahlen sich erbietet, wird derselbe meist ebenfalls von 100 abgerechnet, jedoch ist die Höhe des D-s hierbei sehr verschieden u. richtet sich nach den Platzusancen. In der Regel beträgt sie nur 2 bis 5%. Selten wird der D. auf 100 aufgerechnet, doch geschieht dies z.B. bei Zuckerverkäufen in Hamburg, wo er auf rohen Zucker 81/3 % beträgt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 183.
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