Domitĭa lex

[240] Domitĭa lex, von dem Volkstribun Cn. Domitius Ahenobarbus 104 v. Chr. eingebrachter Gesetzvorschlag; er verlangte, daß die Priester nicht mehr von ihren Collegen, sondern vom Volke erwählt würden. Durch die Cornelia lex aufgehoben, wurde die D. l. 62 v. Chr. wieder durch den Volkstribun Labienus geltend gemacht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 240.
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