Lex Lieber

[495] Lex Lieber heißt das auf einen Antrag des Führers der Zentrumspartei Lieber zurückgehende (deutsche) Reichsgesetz vom 16. April 1896, das eine planmäßige Schuldentilgung seitens des Deutschen Reiches damit beginnen wollte, daß es den Mehrbetrag, um den die Überweisungen das Etatssoll übersteigen, dem Reiche behufs stärkerer Schuldentilgung aus den Steuereinnahmen überweist. Die verbündeten Regierungen gingen auf Kürzung der Überweisungen unter der Bedingung ein, daß Vorsorge getroffen wurde, daß die Matrikularbeiträge nicht höher als die Überweisungen sein sollen. Seit 1896 wurde mit Ausnahme von 1900 und 1901 auf Grund der alljährlich ergehenden Lex Lieber-Gesetze eine Verminderung der Reichsschuld angestrebt, aber nicht erreicht, daß die Ausgaben des Reiches von Jahr zu Jahr zunahmen. Gegenwärtig wird im Reichsschatzamt eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, durch die das chronische Defizit des Reichshaushalts gehoben werden soll.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 495.
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